Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Diesel-Verfahren Ablehnungsgesuche gegen die Richter des zuständigen Senats zurückgewiesen. Es gebe “keinen Anlass, an der Unvoreingenommenheit und Objektivität der abgelehnten Richter zu zweifeln”, heißt es in den Beschlüssen vom 9. Dezember, die am Diens