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Coronabedingt arbeitslose Gefangene: Entschädigung

Gefangene und Sicherungsverwahrte, die wegen einer coronabedingten Schließung ihres Betriebs nicht arbeiten können, sollen in Hamburg künftig eine Entschädigung erhalten. Geplant sei, dass Gefangene die Hälfte, Sicherungsverwahrte 60 Prozent ihres Lohns erhalten, teilte die Justizbehörde am Donnerst