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Verfassungsgericht verpflichtet Gesetzgeber zu Triage-Regelungen

Bei der der Triage müssen Ärzte die Überlebenschancen von Patienten einschätzen. Menschen mit Behinderung brauchen dabei besonderen Schutz, urteilt das Bundesverfassungsgericht. Der Bundestag muss “unverzüglich” Vorkehrungen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen im Fall einer sogenannten Triage