Erfurt/Berlin (dpa/tmn)- Wer einem nahen Familienangehörigen auf dessen Baustelle hilft und sich dabei verletzt, steht in der Regel nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. In solchen Fällen kann man sich nicht auf einen Arbeitsunfall berufen. Das teilt die Arbeitsgemeinschaft Soz
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