Hamm (dpa/tmn) – Vor Gefahren, die für Verkehrsteilnehmer nicht sichtbar und überraschend sind, muss eine Gemeinde warnen. Wer mit dem Fahrrad auf dem unbefestigten Seitenstreifen eines asphaltierten Wirtschaftswegs zu Fall kommt, hat allerdings keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld.
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