Wegen der verschärften Einreise- und Quarantänebestimmungen im Frühjahr muss ein Ferienhausvermieter einem Kunden den vollen Preis für ein gebuchtes Objekt in Dänemark erstatten. Dem Kläger stehe ein Anspruch auf Rückzahlung der gesamten Miete zu, wie es die Geschäftsbedingungen der Ferienhausagentu
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