Der Freispruch eines Mannes in einem mehr als 25 Jahre zurückliegenden Mordfall war rechtens. Der Bundesgerichtshof (BGH) habe die Revisionsanträge von Staatsanwaltschaft und Nebenklage gegen das Urteil des Lübecker Landgerichts zurückgewiesen, heißt es in der am Montag veröffentlichten Entscheidung
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