Karlsruhe (dpa) – Zu pauschal angelegte Werbung für “digitale Arztbesuche” verstößt nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) gegen geltendes Recht. Dabei gehe es um Marktverhaltensregelungen, die dem Gesundheitsschutz dienten, sagte der Vorsitzende Richter des ersten Zivilsenats, Thomas Koch,
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