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Testpflicht für Geimpfte in Restaurants in Baden-Württemberg

Auch Geimpfte und Genesene müssen in Baden-Württemberg künftig für den Restaurantbesuch einen negativen Corona-Test vorweisen. Für die Gastronomie gelte künftig die Regel 2G plus, wie die Deutsche Presse-Agentur am Freitag aus Regierungskreisen erfuhr. Die Regeln sollen am Samstag in Kraft treten.