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Urteil: Erschließungskosten für öffentliche Straße mindern Steuer nicht

Berlin (dpa/tmn) – Im Rahmen der Einkommensteuererklärung können Handwerkerleistungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen, wie die des Schornsteinfegers oder des Gärtners, von der Steuer abgezogen werden. “Aufwendungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in der Wohnung oder a