Germany World

Gesetz der Straße – Kind weicht auf Straße aus: Schadenersatz für Autofahrerin?

Düsseldorf (dpa/tmn) – Wer mit seinem Kind auf einem nicht baulich abgetrennten Radweg radelt und zudem noch vorausfährt, verletzt seine Aufsichtspflicht. Das gilt, wenn das Kind das achte Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Bei Schäden muss dann die Haftpflichtversicherung des Kindes einspringen.