Die Gaspipeline Nord Stream 2 kann vorerst nicht in Betrieb gehen. Laut Bundesnetzagentur muss die Betreiberfirma zunächst nach deutschem Recht organisiert werden, sonst drohen Bußgelder. Die Bundesnetzagentur setzt ihr Verfahren zur Freigabe des Gastransports durch die Gaspipeline Nord Stream 2 vor
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