Der Aufreger im Wahlkampf – Staatsanwälte statteten zwei SPD-Ministerien Besuch ab. Ein Gericht hat jetzt entschieden: Der Durchsuchungsbeschluss war rechtens. Die Begründung liest sich wie ein Seitenhieb auf Olaf Scholz.
![](https://igambler.net/wp-content/uploads/2021/10/f6a6e8b5-767d-4688-b5e1-cc1a95bbfe66_w520_r2.08_fpx44.56_fpy51-ceEvKd.jpeg)
Der Aufreger im Wahlkampf – Staatsanwälte statteten zwei SPD-Ministerien Besuch ab. Ein Gericht hat jetzt entschieden: Der Durchsuchungsbeschluss war rechtens. Die Begründung liest sich wie ein Seitenhieb auf Olaf Scholz.