Familiengerichte sind grundsätzlich nicht befugt, Corona-Maßnahmen an Schulen außer Kraft zu setzen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt grundsätzlich geklärt, wie die Karlsruher Richterinnen und Richter am Mittwoch mitteilten. Familienrichter können demnach gegenüber schulischen Behörden prin
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