Dortmund/Berlin (dpa/tmn) – Ordnet eine Behörde eine Quarantäne an, tritt im Ergebnis der Staat für den Verdienstausfall ein. Doch wenn Arbeitgeber ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Quarantäne schickt, sieht die Rechtslage anders aus. Arbeitgeber muss den Lohn weiterbezahlen. Das gilt jedenfa
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