Das Schmerzensgeldverfahren am Rande des Christopher Street Day (CSD) 2016 in Köln ist mit einem Vergleich zu Ende gegangen. Wie eine Sprecherin des Kölner Landgerichts am Mittwoch auf Anfrage mitteilte, haben sich der 30 Jahre alte Kläger und das Land NRW auf ein Schmerzensgeld in Höhe von 15.000 E
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