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Urteil: Weigerung zum Tragen einer Maske kann den Job kosten

Frankfurt/Cottbus (dpa/tmn) – Wer im Dienstleistungsbereich arbeitet und Kundenkontakt hat, muss auf Anordnung Maske tragen. Das kann der Arbeitgeber zur Vermeidung von Infektionen mit dem Coronavirus vorschreiben. Wenn sich Beschäftigte strikt dagegen weigern, riskieren sie eine Kündigung. Das zeig