Berlin (dpa/tmn) – Immobilien-Eigentümer sollten bei der Steuererklärung ihre Nebenkostenabrechnung nicht vergessen. Denn die Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen können anteilig geltend gemacht werden, erklärt der Verband Privater Bauherren (VPB). Das gilt übrigens
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