Der Bundesgerichtshof (BGH) nimmt eine vor mehr als zwei Jahren unterbrochene Verhandlung zum Verlinken auf urheberrechtlich geschützte Werke durch das sogenannte Framing wieder auf. Die Richter des ersten Zivilsenats in Karlsruhe hatten eine Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuG
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