Berlin (dpa) – Das Bundesjustizministerium geht gegen den Messenger-Dienst Telegram vor. Grund sei, dass Möglichkeiten zur Beschwerde über strafbare Inhalte nicht leicht erkennbar und erreichbar seien, erläuterte eine Sprecherin in Berlin. Dies schreibe das Netzwerkdurchsetzungsgesetz aber vor. Zude
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