Karlsruhe (dpa) – Wird in einem Rechtsstreit um eine Mieterhöhung später die ortsübliche Vergleichsmiete ermittelt, ist der Zeitpunkt der ursprünglichen Ankündigung der Erhöhung maßgeblich. Stichtag für die Analyse ist nach einer Leitsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) damit nicht der Zeit
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