Er war bereits wegen Kindesmissbrauchs vorbestraft und auf Bewährung frei – dann soll er erneut einen 8-Jährigen missbraucht haben. Deshalb ist ein 41-Jähriger in Köln angeklagt. Ihm droht die Sicherungsverwahrung. Es war ein Moment höflicher Zuvorkommenheit, der charakteristisch ist für den Umgang
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