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Mietrecht: Markisen bedürfen der Zustimmung des Vermieters

Berlin (dpa/tmn) – Bauliche Maßnahmen an einer Mietwohnung bedürfen der Zustimmung des Vermieters. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Das gilt unter Umständen auch für Markisen. Sie dürfen nicht einfach fest angebaut werden, denn dadurch wird die Fassade beschädigt und