Das Bundesverfassungsgericht hat vor einem Jahr Staatsanleihenkäufe der EZB beanstandet. Der Bund musste nachsteuern, was das Verfassungsgericht für ausreichend hält. Bundesregierung und Bundestag haben nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts dessen Urteil zu Staatsanleihenkäufen der Europäischen
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