Nach Aufhebung der Impfreihenfolge in sächsischen Arztpraxen ab dem 24. Mai sollen niedergelassene Ärzte selbst entscheiden, wen sie mit Impfstoff zuerst versorgen. Das kündigte das Sozialministerium am Freitag nach Beratungen mit der Sächsischen Landesärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigun
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