Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die Kündigung eines Lehrers mit rechtsextremen Tätowierungen für wirksam erklärt. Die Tattoos lassen auf eine »fehlende Verfassungstreue« schließen.

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die Kündigung eines Lehrers mit rechtsextremen Tätowierungen für wirksam erklärt. Die Tattoos lassen auf eine »fehlende Verfassungstreue« schließen.