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Schleswig-Holstein: Testpflicht für Teilnahme am Präsenzunterricht ist rechtmäßig


Das schleswig-holsteinische Oberverwaltungsgericht hält die Testpflicht für rechtmäßig: Nur wer einen negativen Coronatest vorlegt, darf am Präsenzunterricht teilnehmen. Mehrere Schüler waren dagegen vorgegangen.