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RP Stuttgart: Kinderballone können Luftfahrt gefährden


Mit Gas gefüllte Ballons können den Luftverkehr gefährden – auf diesen Umstand hat das Regierungspräsidium (RP) Stuttgart hingewiesen. So sei das Steigenlassen solcher Ballons in einer Entfernung von 1, 5 Kilometern von Flugplätzen verboten. “Dabei ist zu beachten, dass nicht nur die großen Verkehrsf