München (dpa/tmn) – Mit elf Jahren sind Kinder alt genug, um Gefahren im Straßenverkehr zu erkennen. Sie haben deshalb Sorgfaltspflichten, wenn sie zum Beispiel mit dem Fahrrad auf die Straße fahren. Missachten sie diese Pflichten und kommt es zu einem Unfall, müssen sie mithaften. Das zeigt ein Urt