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Urteil im Streit um angebliche Schonzeitabschüsse


Im Streit um angebliche unrechtmäßige Abschüsse von Gämsen in der Schonzeit hat das Landgericht Traunstein dem Verein “Wildes Bayern” entsprechende Aussagen verboten. Der Verein und seine Vorsitzende dürfen nicht mehr behaupten: “Nationalpark erlegt in der Schonzeit Gämsen, um Geierjunge zu füttern”