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Arbeitsrecht: Gericht erkennt Meniskusschaden als Berufskrankheit bei Handballern an


Erfolg für einen Ex-Profihandballer: Sein kaputter Meniskus wird als Berufskrankheit eingestuft. Die Berufsgenossenschaft hatte das abgelehnt – weil er weniger als 40 Stunden pro Woche gearbeitet hatte.