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Gerichtsurteil: Protestcamp am Hambacher Forst muss geräumt werden


Aachen (dpa) – Ein Protestcamp am Hambacher Forst muss geräumt werden. Eine entsprechende Räumungsverfügung des Kreises Düren vom November 2018 sei rechtmäßig, entschied das Verwaltungsgericht Aachen einer Mitteilung zufolge. Demnach muss der Eigentümer der Wiese sämtliche bauliche Anlagen entfernen