Springt ein Hund einem Arbeitnehmer auf dessen Nachhauseweg vors Auto, dann zählt das als versicherter Wegeunfall. Das hat das Sozialgericht Dresden in einem am Mittwoch bekanntgegebenen Beschluss (Az.: S 5 U 232/20) entschieden. Im konkreten Fall hatte der Kläger bei dem Unfall einen Schock erlitte