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Erbrecht: Schwere Straftat rechtfertigt Pflichtteilsentzug


Oldenburg (dpa/tmn) – Eltern können ihren Kindern den Pflichtteil unter bestimmten Voraussetzungen entziehen. Möglich ist das zum Beispiel, wenn die pflichtteilsberechtigten Kinder wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung verurteilt wurden.