Braunschweig (dpa/tmn) – Aufgrund von Formfehlern gibt es erhebliche Zweifel daran, ob die im April 2020 vorgenommene Überarbeitung der Straßenverkehrsordnung (StVO) rechtmäßig ist. Bei Fahrverboten und Bußgeldern kommt sie daher aktuell nicht zur Anwendung. Maßgeblich ist dann die StVO von 2013. Da
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