Berlin (dpa) – Nach den jüngsten Corona-Beratungen von Bund und Ländern ist die Umsetzung zentraler Beschlüsse noch offen. Das gilt insbesondere für den Plan, Gründonnerstag und Karsamstag einmalig zu “Ruhetagen” zu erklären, um das öffentliche, wirtschaftliche und private Leben über Ostern so stark
