Bremen/München (dpa/tmn) – Hochzeit, Geburt oder Todesfall: In solchen Fällen müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht zwingend ihr Urlaubskonto belasten. Zum Teil können sie stattdessen Sonderurlaub in Anspruch nehmen. Ein, zwei oder drei Tage? Beim Sonderurlaub kann es allerdings Ermessenss
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