Germany World

Rentenansprüche – Arbeitzeit im Ausland: Bei der Rente mit einplanen

Berlin (dpa/tmn) – Arbeitszeiten im Ausland können für den späteren Rentenanspruch relevant sein. Darauf macht die Deutsche Rentenversicherung in Berlin aufmerksam. Wer zeitweise im Ausland – etwa in anderen EU-Staaten – gearbeitet hat, sollte das beim zuständigen Rentenversicherungsträger angegeben