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Abfälle aus Atomanlagen-Rückbau dürfen nicht auf Deponie

Das Land Baden-Württemberg kann einem Gerichtsurteil zufolge vorerst keine Betonabfälle aus dem Rückbau von Atomanlagen auf einer Deponie im Enzkreis lagern. Das Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe gab nach Angaben vom Dienstag einer Klage des Landkreises gegen das Regierungspräsidium Karlsruhe statt.