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Urteil: Bayerisches Verfassungsschutzgesetz ist teilweise verfassungswidrig

Der Verfassungsschutz in Bayern hatte jahrelang Befugnisse, die ihm offenbar nicht zustanden. Dazu gehört etwa die akustische Überwachung von Wohnungen.  Die weitreichenden Befugnisse des bayerischen Verfassungsschutzes verstoßen teilweise gegen Grundrechte. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe