Viereinhalb Jahre nach der Bundestagswahl 2017 äußert sich das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag (9.30 Uhr) zu einer Beschwerde der NPD. Die Berliner Landesliste der rechtsextremen Partei war damals nicht zugelassen worden. Grund dafür war ein formaler Fehler: Einer der Kreisverbände hatte sein
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