Wegen der Tötung eines 13-Jährigen in einem zentralen Berliner Park erwartet den Täter nun möglicherweise doch eine Verurteilung als Mörder. Die Wertung als Totschlag sei rechtsfehlerhaft, urteilte ein Leipziger Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) am Mittwoch. Revision eingelegt hatte die Mutter
