Berlin (dpa/tmn) – Ein Antrag auf Kindergeld, der in Form einer E-Mail an die zuständige Familienkasse gestellt wird, ist grundsätzlich zulässig. Voraussetzung ist lediglich, dass die Mail alle für die Genehmigung notwendigen Angaben enthält. Auf ein entsprechendes Urteil des Finanzgerichts Rheinlan
