Düsseldorf (dpa) – Enge Verjährungsfristen sollten aus Sicht einer Rechtsexperten-Kommission künftig nicht mehr die juristische Aufarbeitung komplexer Unglücksereignisse ausbremsen. Eine Verjährung sollte ausgeschlossen sein, sobald die Hauptverhandlung über solche Katastrophen begonnen hat, schlägt
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