Auch Gutverdiener dürfen die geplante Energiepauschale von 300 Euro einstreichen. Allerdings holt sich der Staat über die Einkommensteuer einen Teil des Zuschusses zurück. Nur manche Beschäftigten profitieren voll.

Auch Gutverdiener dürfen die geplante Energiepauschale von 300 Euro einstreichen. Allerdings holt sich der Staat über die Einkommensteuer einen Teil des Zuschusses zurück. Nur manche Beschäftigten profitieren voll.