Einfrieren ist nicht beschlagnahmen – dieser Grundsatz gilt auch für russische Superreiche unter EU-Sanktionen. Sie können weiter ihre Wohnungen nutzen oder ihre Autos fahren, stellte die Bundesregierung klar.

Einfrieren ist nicht beschlagnahmen – dieser Grundsatz gilt auch für russische Superreiche unter EU-Sanktionen. Sie können weiter ihre Wohnungen nutzen oder ihre Autos fahren, stellte die Bundesregierung klar.