Berlin/Bonn (dpa/tmn) – Eine Erbschaft gemacht, ein Vermächtnis bekommen? Dann interessiert das auch das Finanzamt. Denn auf das, was jemand erhalten hat, fallen womöglich Steuern an. Wer Vermögen erbt, müsse das innerhalb von drei Monaten nach Bekanntwerden der Erbschaft dem Finanzamt melden, sagt
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