Berlin (dpa/tmn) – Wenn die Kita wegen eines Streiks geschlossen bleibt, und auch keine Notbetreuung möglich ist, müssen berufstätige Eltern zunächst alles versuchen, ihre Kinder anderweitig betreuen zu lassen. Das erklärt der Berliner Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck. Ist das nicht m
