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Gericht urteilt – Vorsorge: Kann ein Bevollmächtigter den anderen absetzen?

Karlsruhe/Berlin (dpa/tmn) – Wer für seinen Lebensabend vorsorgen will, sollte rechtzeitig an eine Vorsorgevollmacht denken. Hier lautet der Rat von Experten nicht selten, mehreren Personen eine Vorsorgevollmacht zu erteilen, mit der sie jeweils einzeln für den Bevollmächtigenden agieren können. Doc