Köln (dpa) – Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD als Verdachtsfall einstufen. Das hat das Verwaltungsgericht Köln nach knapp zehnstündiger mündlicher Verhandlung entschieden und eine Klage der AfD damit abgewiesen. Es gebe ausreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebunge
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